SECOND HAND
Öffnungszeiten zum Shoppen
Mittwoch bis Samstag
10:00-13:00 Uhr
Zusätzlich Freitag
15:00-18:00 Uhr
Warenannahme:
Nach vorheriger Absprache zu allen Öffnungszeiten außer samstags.
Vertrag
1) Vertragsgegenstand
Die Kundin übergibt FRAUENZIMMER die Ware zum Verkauf und versichert, dass diese ihr uneingeschränktes Eigentum ist.
2) Dauer des Kommissionsvertrages
- Dauer von 1 Monat ab Unterzeichnung des Vertrages und Übergabe der Ware.
- Anschließende Verwahrungsfrist: Dauer von 14 Tagen
- Die Ware ist zu den ausgeschriebenen Öffnungszeiten innerhalb der Verwahrungsfrist abzuholen.
3) Beschaffenheit der Ware
- Die Kommissionsware muss sauber, gebügelt und unbeschädigt sein.
- Bekannte Mängel sind bei Übergabe anzuzeigen.
- Echtheit der Ware ( Markenware ) wird bestätigt. Bei späterer Feststellung darf FRAUENZIMMER das mangelhafte Stück reduzieren, vom Vertrag ausschließen oder den Vertrag fristlos kündigen.
- FRAUENZIMMER entscheidet über die Auswahl und Annahme der Ware in das Verkaufssortiment.
Der Preis wird vom Kunden festgelegt ja nein
4) Eigentum/Haftung/Versicherung
- Ware bleibt bis zum Verkauf ausschließlich Eigentum des Kunden.
- FRAUENZIMMER haftet lediglich für die Sorgfalt, die es für die eigenen Angelegenheiten aufwendet.
- Die Kommissionsware ist nicht versichert (Risiko des Untergangs oder Beschädigung trägt Kundin ).
5) Kommissionsgeschäft
- Im Namen des FRAUENZIMMERS, auf Rechnung des Kunden.
- Vom Brutto-Verkaufserlös steht dem Kunden 50% zu.
- Während der Vertragslaufzeit kann die Ware reduziert verkauft werden.
- Die Auszahlung des Kommissionsanteils erfolgt nach Vertragsablauf.
6) Verwahrungsgeschäft
- Kundin verpflichtet sich eigenständig nach Vertragsende, die Ware ohne Erinnerung mit Terminabsprache abzuholen.
- Nach Ablauf der im Anschluss 14-tägigen Verwahrungsfrist geht die Ware in den Besitz von FRAUENZIMMER über, das in eigenem Ermessen mit der Ware verfahren darf.
7) Verjährung
Alle Bar-Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Verwahrungsfrist.
8) Salvatorische Klausel
Sollte eine Vertragsabstimmung nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.